Forderungseinzug

Wenn Sie freiberuflich tätig sind oder ein Unternehmen haben ist Ihnen die folgende Problematik sicherlich nicht fremd:

Die Zahlungsmoral der Kunden lässt aus verschiedensten Gründen zu wünschen übrig und es wird viel Personalaufwand durch das Ausbringen von Zahlungserinnerungen und Mahnungen gebunden.

Unsere Mandanten haben mit folgender Organisation des eigenen Mahnwesens gute Erfahrungen gemacht:

  • es wird eine „freundliche“ Zahlungserinnerung ausgebracht
  • sollte daraufhin keine Zahlung oder zumindest eine Rückmeldung des Kunden erfolgen, so wird eine Mahnung ausgebracht, in der nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist darauf hingewiesen wird, dass der Vorgang anschließend bedauerlicherweise zum Anwalt abgegeben werden muss
  • erfolgt auch hier keine Reaktion des Kunden, so wird der Vorgang an den Anwalt abgegeben

Beim anwaltlichen Mahnschreiben macht dann „der Ton die Musik“. Unsere Mahnschreiben sind derart formuliert, dass dem Kunden

  • einerseits die Ernsthaftigkeit der Zahlungsaufforderung und die Konsequenzen für den Fall des Ausbleibens einer adäquaten Reaktion darauf deutlich vor Augen geführt wird,
  • andererseits jedoch signalisiert wird, dass eine einvernehmliche Regelung und damit auch die Rückkehr in eine laufende Geschäftsbeziehung zum Mandanten möglich ist.

Reagiert der Kunde auf unser Mahnschreiben, ziehen wir die Forderung – ggf. auch ratenweise – ein und kehren die eingenommenen Gelder an unsere Mandanten aus.

Bleibt jedoch auch auf das ausgebrachte Mahnschreiben eine Reaktion des Kunden aus, so haben wir in der Kanzlei die Möglichkeit, die Bonität des Kunden kostengünstig online zu prüfen, um frühzeitig feststellen zu können, ob dieser Kunde vielleicht schon wirtschaftlich ruiniert (Abgabe der Vermögensauskunft / Insolvenz etc.) ist.

Auf der Basis dieser Informationen treffen wir dann gemeinsam mit unseren Mandanten die Entscheidung, ob der Anspruch im Wege des Mahnverfahrens tituliert werden soll oder nicht – dadurch kann häufig vermieden werden, dass gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen wird.

Nach Erlangung eines Vollstreckungstitels führen wir für unsere Mandanten selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung der Forderung durch.