Bei dem von mir in der Kanzlei betreuten Rechtsgebiet des Erbrechts handelt es sich, genauso wie beim Ehe- und Familienrecht, dem anderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit, um einen Bereich, bei dem zumeist auch Emotionen eine große Rolle spielen. Zumeist sind nahe Familienangehörige, wie Eltern und Geschwister betroffen.
Der Kommunikation mit dem Mandanten, insbesondere zu Beginn des Mandats, kommt damit eine entscheidende Bedeutung zu. Neben dem rein rechtlich Möglichen gilt es aus meiner Sicht vor allem auch, gemeinsam mit dem Mandanten einen Weg zu einer einvernehmlichen Regelung zu erarbeiten und diesen zu transportieren. Diese zunächst mediative Herangehensweise an ein Mandat spart erfahrungsgemäß Kosten und schont vor allem auch die ehedem angespannten Nerven des Mandanten. Scheitert eine einvernehmliche Lösung, so kann man sich schließlich immer noch „streiten“.
Neben der abwickelnden Beratung und Vertretung gewinnt die vorsorgende Beratung und Gestaltung (Testamentserrichtung, Verfügungen zu Lebzeiten im Wege vorweggenommener Erbfolge) immer mehr an Bedeutung, da sich die Mandanten in zunehmendem Maße frühzeitig mit möglichen zukünftigen Problemfeldern auseinandersetzen.
Das Erbrecht umfasst folgende Bereiche:
- die Erbfolge (§§ 1922 bis 1941 BGB)
- die rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 bis 2063 BGB)
- das Testament (§§ 2064 bis 2273 BGB)
- den Erbvertrag (§§ 2274 bis 2302 BGB)
- das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 bis 2338 BGB)
- die Erbunwürdigkeit (§§ 2339 bis 2345 BGB)
- den Erbverzicht (§§ 2346 bis 2352 BGB)
- den Erbschein (§§ 2353 bis 2370 BGB)
- den Erbschaftskauf (§§ 2371 bis 2385 BGB)