Wenn wir für Sie bereits den Forderungseinzug durchgeführt und einen Vollstreckungstitel erwirkt haben oder Sie einen solchen bereits besitzen, dann übernehmen wir für Sie gerne die Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung.
Die Zwangsvollstreckung einer titulierten Forderung ist ein Tätigkeitsbereich, dem wir in unserer Kanzlei besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Denn in diesem Bereich lassen sich mit der notwendigen Erfahrung und der gebotenen „Hartnäckigkeit“ gute Erfolge für unsere Mandanten erzielen.
Unsere ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte Susanne Prieß verfügt über einen ausgeprägten Ehrgeiz und langjährige Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich und kann daher in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Rechtsanwalt auf eine hohe Erfolgsquote verweisen.
Vor der Einleitung von kostenauslösenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nutzen wir jedoch die in unserer Kanzlei vorhandene Möglichkeit, die Bonität des Kunden kostengünstig online zu prüfen, um frühzeitig feststellen zu können, ob dieser Kunde vielleicht schon wirtschaftlich ruiniert (Abgabe der Vermögensauskunft / Insolvenz etc.) ist.
Auf der Basis dieser Informationen treffen wir dann gemeinsam mit unseren Mandanten die Entscheidung, ob der titulierte Anspruch der Zwangsvollstreckung zugeführt werden soll oder nicht – dadurch kann häufig vermieden werden, dass gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen wird.
Die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung einer titulierten Forderung umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- die Beauftragung einer Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
- die Beauftragung der Abgabe einer Vermögensauskunft (früher: Abgabe der eidesstattliche Versicherung) nach erfolgloser Sachpfändung
- die Einholung von Drittauskünften direkt oder über den Gerichtsvollzieher (z. B. Fahrzeugzulassungen oder Bankverbindungen)
- die Pfändung von Forderungen (Arbeitseinkommen, Bankguthaben, Versicherungs-leistungen, Mietsicherheiten etc.)
- die Eintragung und Vollstreckung von Zwangssicherungshypotheken in Immobilien
- die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren